Barrierefreiheit
Hier finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit der Homepage zur Bildungskonferenz der Stadt Minden 2021: bildung-minden.de
Die Stadt Minden ist bemüht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Diese Erklärung gilt für die Internetseite unter bildung-minden.de, auf der folgende Möglichkeiten angeboten werden:
Textgröße Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.
Ohne Maus navigieren Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie den Bereich erreichen, den Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen können Sie die Pfeiltasten nutzen.
Vorlesen lassen Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Leider können nicht alle Elemente auf unserer Internetseite vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Die Website der Bildungskonferenz der Stadt Minden 2021 bietet keine Inhalte in Einfache Sprache, keine Inhalte in Leichte Sprache und keine Inhalte in Gebärdensprache.
Fehlende Alternativtexte / Untertitel Die Bildelemente haben einen rein dekorativen Zweck und enthalten keinen Alternativtext.
Nicht ausreichende Kontraste Trotz aller Bemühungen Farben mit ausreichenden Kontrasten zu nutzen, kann es sein, dass diese Kontraste vielleicht nicht immer ausreichend sind.
Eingeschränkte Nutzbarkeit ohne Farben **Auch die Nutzbarkeit unserer Seite in schwarz-weiß / Grauabstufungen ist an manchen Stellen eingeschränkt.
Kontaktmöglichkeit
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie auf weitere Einschränkungen in der Barrierefreiheit unserer Internetseiten stoßen! Wir sind für jeden Hinweis dankbar und bemühen uns stetig, unseren Onlineauftritt barrierearmer zu gestalten.
Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseite haben, können Sie sich gerne an uns wenden:
Stadt Minden
Schulbüro
Tobias H. Haring
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Telefon: +49 (0) 571 89-211
Fax: +49 (0) 571 89-680
E-Mail: (t.haring@minden.de)[mailto:t.haring@minden.de]
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in NRW eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.
In Nordrhein-Westfalen ist die Ombudsstelle bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) eine sog. Ombudsstelle eingerichtet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.
Kontakt: (Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de)[mailto:Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de]
Gesetze und Verordnungen
Als Ergänzung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0.
Das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen, kurz BGG NRW) hat folgende Ziele: die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Das Gesetz gilt für "die öffentliche Hand" in NRW, für Behörden, Gemeinden und Hochschulen des Landes. Abschnitt 2 verpflichtet zur Gleichstellung und Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen. Und so gibt es auch einen Bereich, der eine barrierefreie Informationstechnik anstrebt.
Seit 1999 gibt es Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites, die 2002 als Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz übernommen wurden. 2004 wurde eine entsprechende Ausführungsverordnung für Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) und 2011 wurde die BITV 2.0 für die Bundesverwaltung erlassen.
Diese Erklärung wurde am 17.3.2021 erstellt und zuletzt am 17.3.2021 aktualisiert.